Blitzschutz
Bei öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr ist eine Blitzschutzanlage gesetzlich vorgeschrieben. LÄSKO Lämmle bietet auch hier bedarfsgerechte Lösungen an. Privatpersonen wird ebenfalls empfohlen, ihr Gebäude und ihren Hausrat gegen Blitzeinschlag und Überspannung zu schützen.
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Die Leistungen auf einen Blick:
- Sachgutachten für Blitz- und Überspannungsschutz
- Projektierung und betriebsfertige Montage einer „Äußeren“ Blitzschutzanlage
- Projektierung und betriebsfertige Montage einer „Inneren“ Blitz- und Überspannungsschutzanlage
- Erstellung von Fundament- und Ringerdungsanlagen nach VDE 0185-305-3, sowie Potentialausgleich
- Schadensbehebung und -analyse, sowie Erneuerung einer vorhandenen Blitzschutzanlage
- Überprüfung von Neu- und Bestandsanlagen mit Dokumentation nach VDE 0185-305-3
- Wartung im ein-, zwei- oder vierjährigen Rhythmus
Ansprechpartner:
Referenzen Blitzschutz:
Parkhaus Deutschhaus
Ulm
weitere Referenzen